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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Entfallen der erbschaftsteuerlichen Steuerbefreiung für Betriebsvermögen auch bei zwangsweiser Veräußerung einer Freiberufler-Einzelpraxis
(1) Eine Betriebsveräußerung innerhalb der in § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. bestimmten Behaltensfrist von fünf Jahren führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a. F., wenn sie aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgt. (2) Dies gilt auch für die Veräußerung der Praxis eines Freiberuflers (Bezug: § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 12 Abs. 5 ErbStG a. F.; § 96 BewG; § 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG).
Nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG in der bis zum gültigen Fassung fallen der Freibetrag oder Freibetragsanteil nach Abs. 5 Nr. 1 und der verminderte Wertansatz nach Abs. 2 der Vorschrift mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb u. a. einen Gewerbebetrieb oder einen Anteil an einer Gesellschaft i. S. des § 18 Abs. 4 EStG veräußert....