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BFH 16.12.2009 IV R 18/07, StuB 14/2010 S. 553

Bilanzberichtigung eines Land- und Forstwirts bei unterlassener Abspaltung des auf Milchlieferrechte entfallenden Anteils vom Grund und Boden

(1) Eine Bilanz eines Land- und Forstwirts, in der die Abspaltung von dem Buchwert des Grund und Bodens für ein verselbstständigtes Wirtschaftsgut „Milchlieferrecht” nicht entsprechend den BFH-Urteilen vom 5.3.1998 – IV R 8/95 (BStBl 2003 II S. 54) sowie IV R 23/96 (BStBl 2003 III S. 56) berücksichtigt wurde, ist fehlerhaft i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn sie nach Veröffentlichung dieser Urteile aufgestellt wurde. (2) Die erforderliche Bilanzberichtigung in der Schlussbilanz des ersten Jahrs, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist, hat keine Gewinnauswirkung zur Folge, wenn beide Wirtschaftsgüter („Grund und Boden” sowie „Milchlieferrecht”) noch vorhanden sind und es durch die Erhöhung des Buchwerts für das Milchlieferrecht bzw. die entsprechende Verminderung des Buchwerts für den Grund und Boden lediglich z...BStBl 2003 I S. 78

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