Arbeitnehmer: Flug- und Fahrtkosten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung
Leitsatz
1) Im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung anfallende Flug- und Fahrtkosten, die ein Ehegatte
aufwendet, um den anderen Ehegatten an dessen Beschäftigungsort
aufzusuchen, sind keine Aufwendungen für Familienheimfahrten i. S. des
§ 9 Abs. 1 Nr. 5
EStG.
2) Ein Abzug dieser Aufwendungen
kommt nach
§ 9 Abs. 1
Satz 1 EStG in Betracht, setzt aber voraus, dass der
andere Ehegatte aus beruflichen Gründen an einer Familienheimfahrt
gehindert ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 9 Nr. 1 EFG 2010 S. 1683 Nr. 20 EStB 2011 S. 118 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2010 S. 2760 StBW 2010 S. 676 Nr. 15 RAAAD-46123
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Online-Dokument
Finanzgericht Köln, Urteil v. 27.01.2010 - 4 K 2882/07
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