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NWB Nr. 29 vom Seite 2289

Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung steigt

[i]Eckpunktepapier zum Gesundheitssystem v. 6. 7. 2010 unter www.bundesregierung.deDie Koalition hat sich auf Änderungen im Gesundheitssystem verständigt. Grundlage ist ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums (BMG), das bis zum September einen Gesetzentwurf vorlegen soll.

Höhere Beiträge und zukünftige Zusatzbeiträge

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung soll zum von 14,9 auf 15,5 % steigen. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und versicherte Arbeitnehmer je zur Hälfte; der Arbeitgeberanteil soll dauerhaft bei 7,3 % festgeschrieben werden – Arbeitgeber würden damit von absehbaren künftigen Beitragssteigerungen verschont bleiben. [i]Rückkehr zur Beitragshoheit der KrankenkassenMehrausgaben sollen über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge mit einem festen Eurobetrag finanziert werden. Ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag erhoben wird, legt jede Krankenkasse individuell fest. Die Begrenzung des Zusatzbeitrags in der GKV auf maximal 1 % des Einkommens soll entfallen. Darin sieht das BMG den wünschenswerten Einstieg in einkommensunabhängige Beiträge. [i]Sozialer Ausgleich für ZusatzbeiträgeSteigen sie über 2 % des (beitragspflichtigen) Einkommens, sollen sie bis zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags aller Kassen über einen steuerfinanzierten Sozialausgleich (teilweise) kompensier...

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