Ersuchen um Vorabentscheidung des EuGH zur Europarechtswidrigkeit des § 3 Nr. 64 EStG
Leitsatz
Dem EuGH wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV (=
Art. 39 EGV) vereinbar ist oder eine verbotene versteckte Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit nach Art. 18 AEUV
(= Art. 12 EGV) beinhaltet, wenn die von dem französischen Dienstherrn gewährten Gehaltsbestandteile für den Ausgleich für
die Bereitschaft eines französischen Arbeitnehmers, in das Ausland zu gehen, in der BRD dem Progressionsvorbehalt unterworfen
wird, während ein deutscher Arbeitnehmer der BRD oder einer sonstigen deutschen juristischen Person des öffentlichen Rechts
diese Gehaltsbestandteile nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei erhält.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 2 Nr. 1 EFG 2010 S. 1421 Nr. 17 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2010 S. 746 AAAAD-45926
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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 21.12.2009 - 6 K 2260/09