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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 3820/09 F EFG 2010 S. 1782 Nr. 21

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Satz 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 1

Zahlungen zur Ablösung eines Erbbaurechts – Berücksichtigung als sofort abzugsfähige Werbungskosten

Leitsatz

  1. Zahlungen zur Ablösung eines Erbbaurechts können als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn sie nicht erbracht werden, um die Beschränkung der Eigentümerbefugnisse zu beseitigen, sondern um mittels sachlich und zeitlich miteinander verknüpfter Verträge den Erbbauberechtigten austauschen und auf diese Weise höhere Erbbauzinsen erlangen zu können.

  2. Wirtschaftlich betrachtet findet in diesem Fall lediglich ein Austausch der Erbbauberechtigten statt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2011 S. 6 Nr. 13
DStRE 2011 S. 883 Nr. 14
EFG 2010 S. 1782 Nr. 21
EStB 2011 S. 118 Nr. 3
KÖSDI 2010 S. 17230 Nr. 12
KÖSDI 2010 S. 17235 Nr. 12
FAAAD-45891

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.05.2010 - 11 K 3820/09 F

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