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Latente Steuern im Jahresabschluss nach BilMoG
[i]Ausführlicher Beitrag mit sechs Praxisfällen ab Seite 639Latente Steuern erhalten im HGB-Abschluss nach BilMoG eine neue Dimension. Die neuen Ausweisvorschriften ändern das Bilanzbild und das der Gewinn- und Verlustrechnung; die Anhangerläuterungen nehmen zu.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 14/2010 S. 639.
I. Ermittlungskonzept
Bisher wurden latente Steuern nach dem GuV-orientierten sog. Timing-Konzept ermittelt; künftig ist das international gebräuchliche sog. Temporary-Konzept zu verwenden. Nach dem Temporary-Konzept sind auch auf erfolgsneutral gebildete Bewertungsdifferenzen [i]Wechsel von Timing- zum Temporary-Konzeptzwischen Handels- und Steuerbilanz grundsätzlich latente Steuern zu berechnen. Wegen des Kongruenzprinzips gibt es solche Bewertungsdifferenzen im HGB jedoch normalerweise nicht, weil Bewertungsdifferenzen regelmäßig auch zu Ergebnisdifferenzen führen. Von diesem Grundsatz bestehen allerdings Ausnahmen.
II. Ansatzpflicht und Saldierung
Es bleibt beim Wahlrecht, einen Aktivüberhang latenter Steuern nicht anzusetzen. Ansatzpflichtig ist wie bisher ein Passivüberhang. Aktive und passive latente Steuern können, müssen aber nicht miteinander saldiert werden.
III. Persönlicher Anwendungsbereich
Latente Steuern s...