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Nutzungsdauer eines Zuckerrübenlieferrechts
Beim Zuckerrübenlieferrecht handelt es sich um ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zu schätzen ist. Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung und akzeptiert nunmehr eine Nutzungsdauer von zehn Jahren (bislang: 15 Jahre) .
Die Nutzungsdauer von zehn Jahren ist allerdings nur dann vertretbar, wenn das [i]Nutzungsdauer: zehn JahreZuckerrübenlieferrecht mindestens zehn Jahre vor Auslaufen der Zuckermarktordnung erworben wurde; die Zuckermarktordnung gilt bis zum Ablauf des Zuckerwirtschaftsjahrs 2014/2015 am . Im Ergebnis behandelt der BFH Zuckerrübenlieferrechte damit wie entgeltlich erworbene Milchlieferrechte .
infoCenter „Immaterielle Vermögensgegenstände (HGB, EStG)”, NWB RAAAB-05671.
infoCenter „Abschreibung ”, NWB DAAAB-04763.