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BFH 17.03.2010 IV R 3/08, BBK 14/2010 S. 634

Nutzungsdauer eines Zuckerrübenlieferrechts

Beim Zuckerrübenlieferrecht handelt es sich um ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zu schätzen ist. Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung und akzeptiert nunmehr eine Nutzungsdauer von zehn Jahren (bislang: 15 Jahre) .

Hinweis:

Die Nutzungsdauer von zehn Jahren ist allerdings nur dann vertretbar, wenn das [i]Nutzungsdauer: zehn JahreZuckerrübenlieferrecht mindestens zehn Jahre vor Auslaufen der Zuckermarktordnung erworben wurde; die Zuckermarktordnung gilt bis zum Ablauf des Zuckerwirtschaftsjahrs 2014/2015 am . Im Ergebnis behandelt der BFH Zuckerrübenlieferrechte damit wie entgeltlich erworbene Milchlieferrechte .

Zum Thema:

Bernd Rätke

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