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FG Münster 16.04.2010 14 K 116/06 G, BBK 14/2010 S. 633

Gewerblichkeit eines Fußball-Nationalspielers bei Werbeaktivitäten der Deutschen Nationalmannschaft

Ein Fußball-Nationalspieler, der an den Werbeaktivitäten der Deutschen Nationalmannschaft teilnimmt, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und muss daher Gewerbesteuer zahlen. Umgekehrt braucht der DFB keine Lohnsteuer auf die Werbezahlungen einzubehalten.

Nach Ansicht des FG ist jeder Fußball-Nationalspieler selbständig tätig, wenn die Nationalmannschaft in TV-Spots oder Anzeigen für bestimmte Produkte wirbt, z. B. Bier oder Autos. Die Selbständigkeit ergibt sich daraus, dass der Nationalspieler eine Einverständniserklärung über seine [i]EinverständniserklärungTeilnahme an der Werbung unterschreibt, bevor er für die Nationalmannschaft aufgestellt wird. Zwar steht der Fußballer hierbei unter großem Druck, weil er ohne sein Einverständnis nicht nominiert wird; dieser Druck überlagert aber ni...

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