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Keine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Besitz-Personengesellschaft und Betriebs-GmbH
Es liegt keine umsatzsteuerliche Organschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, wenn eine Betriebsaufspaltung zwischen einer Besitz-Personengesellschaft und einer gesellschafter-identischen Betriebs-GmbH besteht. Nach Ansicht des BFH fehlt es an der finanziellen Eingliederung der GmbH in die Personengesellschaft, weil die Personengesellschaft weder unmittelbar noch mittelbar mehrheitlich an der GmbH beteiligt ist: Die Personengesellschaft kann daher ihren Willen in der GmbH nicht durchsetzen.
Nicht ausreichend ist es, dass die Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft über die [i]Fehlendes Über- und UnterordnungsverhältnisAnteilsmehrheit in der GmbH verfügten, so der BFH. Denn dies führt nicht zu einem Über- und Unterordnungsverhältnis, was für eine Organschaft erforderlich wäre.
Folge: Es bestehen zwei Unternehmen, nämlic...