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BBK 14/2010 S. 637

Verzugszinsen: Basiszinssatz ab unverändert

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB zum nicht verändert, der seit 0,12 % beträgt. [i]Zeitreihe und weitere Hinweise unter www.bundesbank.deDer Basiszinssatz wird jeweils zum 1. 1. und 1. 7. eines Jahres angepasst und hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
gültig ab
Basiszins (§ 247 Abs. 1 BGB)
Verzugszins zwischen Unternehmen (§ 288 Abs. 2 BGB)
Verzugszins bei Bet. von Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB)
seit
0,12 %
8,12 %
5,12 %
1,62 %
9,62 %
6,62 %
3,19 %
11,19 %
8,19 %

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