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BBK 14/2010 S. 637

DRSC: Kündigung des Standardisierungsvertrags

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat das DRSC am beschlossen, den am mit dem BMJ abgeschlossenen Standardisierungsvertrag zum zu kündigen. [i]Kündigung zum Jahresende Mit dem BilMoG sind die Aufgaben des DRSC zuletzt um die Erarbeitung von Interpretationen zu den IFRS noch erweitert worden (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Sollte sich kein neues oder ein reformiertes privates Rechnungslegungsgremium etablieren und vom BMJ durch Vertrag anerkannt werden, gehen die bisherigen Aufgaben des DRSC ab 2011 wieder an das BMJ über, das sich gem. § 342a HGB eines (noch zu errichtenden) Rechnungslegungsbeirats bedienen kann.

Prof. Dr. Carsten Theile

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