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IWB 13/2010 S. 467

BMF | Neues DBA mit Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet

Am wurde in Berlin das neue DBA mit den VAE unterzeichnet. Die Ratifikation des Abkommens muss noch in beiden Staaten erfolgen. Danach gilt es dann für einen Zeitraum von zunächst zehn Jahren. Wenn beide Vertragsstaaten einer Verlängerung zustimmen und sich gegenseitig schriftlich auf diplomatischem Wege unterrichtet haben, dass die innerstaatlichen Erfordernisse für eine Verlängerung gegeben sind, bleibt das DBA für weitere zehn Jahre anwendbar. Damit kann der Schwebezustand als beendet angesehen werden, da das neue Abkommen rückwirkend zum gelten soll. Es enthält in seiner neuen Version insgesamt 30 Artikel und ein zugehöriges Protokoll, das weitere sieben Vorschriften umfasst.

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