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BMF 21.06.2010 IV B 5 - S 2411/07/10016, NWB 28/2010 S. 2197

Einkommensteuer | Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG i. d. F. des JStG 2007

Das die Tz. 4 und 10 des (BStBl 2007 I S. 446), das zur Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG i. d. F. des JStG 2007 Stellung nimmt, neu gefasst: Tz. 4 – Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften: „... Ist die nach einem DBA oder einer EU-Richtlinie persönlich entlastungsberechtigte Gesellschaft funktionsschwach i. S. des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 EStG, ist darauf abzustellen, ob eine an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligte Gesellschaft, sofern diese persönlich entlastungsberechtigt ist, die Funktionsvoraussetzungen erfüllt. Im Hinblick auf Gesellschaften in einer Beteiligungskette muss stets für jede Gesellschaft in der Kette die persönliche Entlastungsberechtigung gegeben sein. Demnach ist ein Gesellschafter dann nicht (mittelbar) entlastungsberechtigt, ...

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