Keine Anerkennung eines Ehegattenmietverhältnisses bei
zeitnaher Rückgewährung der Mietzahlungen
Leitsatz
An der für die steuerliche
Anerkennung erforderlichen tatsächlichen Durchführung eines
Mietvertrages über Praxisräume zwischen Ehegatten fehlt es, wenn der
Ehemann der Ehefrau die Miete nach dem Eingang alsbald wieder zurückzahlt,
ohne dazu aus anderen Rechtsgründen verpflichtet zu sein.
Ein diese Rückzahlung
rechtfertigender Anspruch auf Barunterhalt ergibt sich aus §§ 1360
Satz 1, 1360a Abs. 2 BGB nicht.
Verluste einer
selbständigen psychologischen Psychotherapeutin während des
fünfjährigen Anlaufzeitraums lassen für sich genommen noch nicht
auf das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht schließen.
Fundstelle(n): BAAAD-45755
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.05.2010 - 1 K 292/09 E
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