Grundstücksübertragung zwischen Muttergesellschaft und 100 % - Tochtergesellschaft – Mittelbarer Gesellschafterwechsel
Leitsatz
Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs.2a GrEStG n. F. im Hinblick auf die
fiktive Übertragung von Grundbesitz zwischen einer Muttergesellschaft und deren 100 % - Tochtergesellschaft durch mittelbaren
Gesellschafterwechsel.
Ausschlaggebend für den Übergang von mindestens 95 vom Hundert der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter
ist nicht die wirtschaftliche Betrachtungsweise, sondern allein die Änderung in der Rechtsträgerschaft zwischen rechtlich
verschiedenen Körperschaften.
Ein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Defizit in der Durchsetzung des § 1 Abs. 2a GrEStG ist nicht zu erkennen.
Fundstelle(n): DB 2010 S. 12 Nr. 22 EFG 2010 S. 1240 Nr. 15 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2010 S. 1804 ZAAAD-45598
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.02.2010 - 7 K 1410/09 GE
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