1. Einkünftezurechnung, wenn ein
inländischer Auftraggeber an einen Programmierer unter Zwischenschaltung
einer ausländischen Abrechnungsgesellschaft zahlt.
2. Sofortiger Zufluss, auch wenn ein
Teil des Geldes im Ausland angelegt wird.
3. Behält die
Abrechnungsgesellschaft Teile des durchgeleiteten Geldes für die
Abrechnung und die Beihilfeleistungen zur Steuerhinterziehung durch
Gehaltssplitting ein, so kann dies i. R. d. Schätzung berücksichtigt
werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1474 Nr. 18 IWB-Kurznachricht Nr. 22/2010 S. 818 OAAAD-45567