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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 4314/08 EFG 2010 S. 1640 Nr. 19

Gesetze: UStG § 2, FGO § 155, ZPO § 126, UStG § 15 Abs 1

Verfahren; Umsatzsteuer

Geltendmachung von USt im Rahmen eines Kostenfestsetzungsantrages

Leitsatz

1. Der das Beitreibungsverfahren gem. § 126 ZPO betreibende RA darf vom Gegner nur solche Kosten verlangen, die der Gegner nach den Vorschriften der ZPO zu erstatten verpflichtet ist. Eine Erstattung von USt kommt hierbei nicht in Betracht, wenn der zur Kostenerstattung Berechtigte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

2. Auch nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit sind Vorsteuerbeträge abziehbar, sofern Leistungen bezogen werden, die im Zusammenhang mit der ehemaligen unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1640 Nr. 19
NAAAD-45550

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Beschluss v. 06.05.2010 - 10 Ko 4314/08

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