Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilnahme eines Fußballers an Promotions-Maßnahmen des DFB
Nach dem NWB OAAAD-44595 ist ein Fußballnationalspieler, der an Promotion-Maßnahmen des DFB teilnimmt, insoweit gewerblich tätig und die hieraus erzielten Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer.
Der Kläger war als Profifußballer bei einem Bundesligaverein unter Vertrag. Als Mitglied der deutschen Nationalmannschaft nahm er im Zusammenhang mit der WM 2002 an Promotion-Maßnahmen des DFB teil. Die hierfür gezahlte Vergütung sah er als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und damit als nicht gewerbesteuerpflichtig an. Er begründete dies insbesondere damit, dass sein Arbeitgeber aufgrund der Verbandsstatuten verpflichtet sei, ihn für die Nationalmannschaft abzustellen. Er selbst sei aufgrund des Arbeitsvertrags verp...