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BMF 28.06.2010 IV C 6 -S 2244/09/10002, StuB 13/2010 S. 514

Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG

Mit Urteil vom – IX R 42/08 (BStBl 2010 II S. 220) und hat der BFH – entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung – entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Stpfl. keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

Das IV C 6 – S 2244/09/10002 (BStBl I S. 181), nach dem die Grundsätze des nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist, wird aufgehoben. Es ist beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im JStG 2010 durch eine gesetzliche Änderung in § 3c Abs. 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 festzuschreiben.

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