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BFH 23.02.2010 VII R 9/08, StuB 13/2010 S. 518

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Gewährung von Vollstreckungsaufschub in einem an das Finanzgericht gerichteten Schriftsatz der Behörde im gerichtlichen AdV-Verfahren

Teilt das Hauptzollamt im AdV-Verfahren mit, von der Vollstreckung des „angefochtenen Verwaltungsakts” bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens absehen zu wollen, unterbricht dies die Zahlungsverjährung im Allgemeinen auch insoweit, als ein Teilbetrag der festgesetzten Abgabe von vornherein außer Streit war (Bezug: § 228, § 231 AO).

Praxishinweise

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen nach § 228 AO einer Zahlungsverjährung von fünf Jahren. Diese beginnt mit der erstmaligen Fälligkeit der Ansprüche. Die Zahlungsverjährung wird nach § 231 AO durch nach außen wirkende Willenserklärungen der Behörde unterbrochen, aus denen sich klar die Absicht ergibt, die Steuerforderung durchzusetzen, mit denen aber auf eine sofortige Einziehung verzichtet wird,...

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