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Nichterfüllung der Steuerpflicht als Berufspflichtverletzung
Ein Steuerberater verstößt gegen die Pflicht, das Ansehen seines Berufs zu wahren, wenn er den eigenen steuerlichen Pflichten nicht oder verspätet nachkommt und es wegen offener Forderungen wiederholt zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn kommt. Der beklagte Berater des Streitfalls erfüllte seine Erklärungs- und Zahlungspflichten über Jahre nur schleppend; das FA und andere Gläubiger mussten fast 20 Forderungen gegen ihn mit Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen. Deswegen sprach das Gericht einen Verweis aus und verhängte eine Geldbuße von 1.500 € (, rkr.).