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Besicherung mit Gewinnforderungen aus einer GbR-Beteiligung in der Insolvenz
Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde. Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, ist für die Anfechtung des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten Gewinnforderungen maßgeblich ( NWB FAAAD-37311).