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Stille Gesellschaft und Genussrecht als Bilanzierungsobjekt
I. Grundlage
1. Der Hang zum Eigenkapital beim Emittenten
Die beiden genannten „Techniken” der Unternehmensfinanzierung erfreuen sich nachhaltig und aktuell besonders großer Beliebtheit. Dies beruht auf dem hybriden häufig auch mezzanin genannten Charakter. „Hybrid” meint Kreuzung, Mezzanin meint Zwischengeschoss. Daraus lässt sich eine Art Mischsituation von Eigen- und Fremdkapital ableiten. Eine klare Grenze besteht nicht, und genau das erfreut den Bilanzgestalter. Häufig, wahrscheinlich überwiegend, stellt der Eigenkapitalinhalt das vertraglich u. U. unschwer erreichbare Gestaltungsziel dar.
Dieser Befund überrascht insoweit, als der Gesetzgeber sich dies bei der inhaltlichen Vorgabe des Eigenkapitalausweises in § 266 HGB anders vorgestellt hat. Dort wird das Eigenkapital ausgehend vom gezeichneten Kapital – einer festen gesellschaftsrechtlichen Größe – entwickelt und mit zusätzlichen Elementen angereichert, die allerdings alle im dinglichen Verfügungsbereich derjenigen verbleiben, die Kapital gezeichnet haben. Dies störte die Bilanzgestaltungspraxis in ihrem Bestreben, eigentliches Fremdkapital als Eigenkapital in der Bil...