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Berechnung des maximal abziehbaren Unterhalts
Das BMF hat festgelegt, wie der maximal als außergewöhnliche Belastungen abziehbare Betrag der Unterhaltsleistungen für unterhaltsberechtigte Personen zu bestimmen ist. In dem neuen Schreiben wird zunächst gezeigt, wie das verfügbare Nettoeinkommen zu ermitteln ist, um dann die Opfergrenze für die Fälle festzulegen, in denen keine Haushaltgemeinschaft mit dem Unterhaltsempfänger besteht. Außerdem werden die abziehbaren Unterhaltaufwendungen für die Fälle, in denen eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft besteht und deshalb die Opfergrenze nicht anzuwenden ist, beispielhaft ermittelt.