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Steuerpflichtiger Erwerb
Kein Abzug der latenten Einkommensteuerlast des Erben als Nachlassverbindlichkeit
Der BFH hat das Verhältnis zwischen Erbschaftsteuer und der mit dem Erwerb zusammenhängenden Einkommensteuerbelastung des Erben erneut klargestellt und die kumulative Belastung des Erben für unerheblich angesehen.
Fallgestaltung des BFH
Die Doppelbelastung eines Erben mit Erbschaftsteuer und durch das erworbene Vermögen verursachte Einkommensteuer kann in bestimmten Fällen als besondere Härte empfunden werden. Der BFH hatte über eine Fallkonstellation zu entscheiden, in der die beim Erben angefallene Steuerquote hoch war. Der Kläger hatte von seinem Bruder u. a. festverzinsliche Wertpapiere geerbt, auf die bis zum Tod des Erblassers im Dezember 2001 Stückzinsen von gut 190.000 € angefallen waren. Die Zinsen wurden dem Kläger im Jahr 2002 unter Einbehalt der Kapitalertragsteuer von 30 % ausgezahlt und führten bei ihm zu einer Einkommensteuer von knapp 50.000 €. Bei der Erbschaftsteuerfestsetzung ließ das Finanzamt die auf die Zinsen anteilig entfallende Einkommensteuerschuld des Klägers nicht als Nachlassverbindlichkeit zum Abzug zu. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Im Revisionsverfahren rügte der Kläger eine fehlerhafte Anwendung des BewG. Die Zi...