Keine Dienstreisegrundsätze für Berufsschulfahrten bei an die Arbeitsstätte angeschlossener Berufsschule
Leitsatz
Fahrtkosten eines Auszubildenden zur Berufsschule sind wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht nach Dienstreisegrundsätzen
als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Berufsschule an seine regelmäßige Arbeitsstätte am Betriebssitz des Ausbildungsbetriebs
angeschlossen ist (im Streitfall: Krankenhaus mit angeschlossener Krankenpflegeschule). Auch Verpflegungsmehraufwendungen
können für die Berufsschultage nicht berücksichtigt werden.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1779 Nr. 21 PAAAD-45250
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