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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1237/05 EFG 2010 S. 1506 Nr. 18

Gesetze: EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 7, BewG 1991 § 12 Abs. 3, BGB § 246

Höhe der Zinseinkünfte bei unverzinslich gestundeter Kaufpreisforderung mit Wertsicherungsklausel

Leitsatz

1. Zahlungen im Rahmen eines von vornherein unverzinslich gestundeten Teils einer aufgrund unterschiedlicher Interessen ermittelten Kaufpreisforderung mit Wertsicherungsklausel, die ausschließlich im Hinblick auf die Geldentwertung geleistet werden, haben Zinscharakter und sind mit diesen wirtschaftlich gleichzusetzen.

2. Darüber hinaus ist nicht noch eine Abzinsung gem. § 12 Abs. 3 BewG vorzunehmen, um den gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Zinsanteil zu ermitteln.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2142 Nr. 36
EFG 2010 S. 1506 Nr. 18
KÖSDI 2010 S. 17182 Nr. 11
KAAAD-45243

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FG des Saarlandes, Urteil v. 15.04.2010 - 1 K 1237/05

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