EG-Rechtwidrigkeit der Anwendung des
Halbeinkünfteverfahrens auf Veräußerungsgewinne bzw. -verluste
mit ausländischen Aktien in 2001
Halbeinkünfteverfahren erst nach Saldierung von
Veräußerungsgewinnen und -verlusten bei § 3 Nr. 40 Buchst. a
EStG
Leitsatz
1. Die Beschränkung der
Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens für
Betriebsvermögensmehrungen und -minderungen aus der Veräußerung
von Anteilen an ausländischen Körperschaften im Vz 2001
verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG). Damit sind
§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a und auch § 3c Abs. 2 S. 1 EStG in 2001
nicht anzuwenden, woraus folgt, dass Betriebsvermögensmehrungen und
-minderungen aus der Veräußerung von Auslandsaktien jeweils in
voller Höhe zu berücksichtigen sind. Eine Berücksichtigung der
Gewinne aus der Veräußerung in hälftiger Höhe und die
Berücksichtigung der Verluste in voller Höhe verstößt
gegen eine europarechtliche Lösung des Konflikts mit der
Kapitalverkehrsfreiheit (Anschluss an STEKO
Industriemontage GmbH; ).
2. Die Nichtanwendung des § 3c
Abs. 2 S. 1 EStG aufgrund der Verletzung des Art. 56 EG gilt auch für im
Wirtschaftsjahr 2000/2001 vorgenommene Teilwertabschreibungen von
Auslandsaktien.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1704 Nr. 20 AAAAD-45242
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