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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 215/09 EFG 2010 S. 750 Nr. 9

Gesetze: AO § 226, BGB § 387, KStG 2002 § 37 Abs. 5 S. 2, KStG 2002 § 36 Abs. 7, KStG 2002 § 38, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 38, AO § 38

Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Körperschaftsteuerguthaben nach Insolvenzeröffnung in 2006

Insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs auf Auszahlung eines Teils des Körperschaftsteuerguthabens

Leitsatz

1. Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im April 2006 erfolgten Aufrechnung der vollwirksamen und fälligen Forderung des FA auf Rückzahlung von Insolvenzzulage mit dem im September 2008, also nach Insolvenzeröffnung, festgesetzten Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens für 2008 steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht entgegen.

2. Der Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens ist nicht gem. § 37 Abs. 5 Satz 2 KStG 2006 erst nach Insolvenzeröffnung am insolvenzrechtlich begründet, sondern bereits am .

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1404 Nr. 22
EFG 2010 S. 750 Nr. 9
VAAAD-45235

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Thüringer FG, Urteil v. 18.02.2010 - 2 K 215/09

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