Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung allein des Kundenstamms einer Bäckerei
Leitsatz
Beabsichtigt eine Bäckerei ihren Geschäftsbetrieb auf Dauer einzustellen, veräußert jedoch allein ihren Kundenstamm, liegt
keine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG 1999 vor, weil der Kundenstamm einer Bäckerei nicht die Ausübung
einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht. Werden weder Produktionsanlagen, Gebäude noch Fertigungsanlagen oder sonstiges
Anlagevermögen übertragen und tritt der Käufer auch nicht in die bestehenden Miet- und Pachtverträge ein, wird kein hinreichendes
Ganzes übernommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1258 Nr. 20 GAAAD-45227
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