Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.
Es ist nicht erforderlich, dass alle drei Merkmale der Eingliederung (finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch) sich
gleichermaßen deutlich feststellen lassen.
Nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbstständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf
einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist.
Für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft gelten andere Voraussetzungen als für die Organschaft im Ertragsteuerrecht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): IAAAD-45222
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.05.2008 - 16 K 300/07