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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 100/09

Gesetze: AO § 162, AO § 164 Abs. 1 Satz 1

Keine Verpflichtung zur nachträglichen Beifügung eines Vorbehalts der Nachprüfung bei einem Schätzungsbescheid

Leitsatz

  1. Kommt der Stpfl. seiner Erklärungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, muss die Finanzbehörden die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO schätzen.

  2. Die Entscheidung, die Steuer nicht endgültig sondern unter Vorbehalt der Nachprüfung festzusetzen, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde; sie braucht nicht begründet zu werden.

  3. Eine Verpflichtung zur Aufnahme des Nachprüfungsvorbehalts in allen Schätzungsfällen ist weder aus dem Gesetz noch aus dem Anwendungserlass der AO abzuleiten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAD-45220

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.08.2009 - 13 K 100/09

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