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Lohnsteuer und Sozialversicherung: Arbeitsausfall aufgrund stornierter Flüge
Durch die Vulkanaschewolke über Europa entfielen vor kurzem viele Flugverbindungen. Viele [i]VulkanascheArbeitnehmer konnten nicht oder nicht rechtzeitig wieder an ihren Arbeitsplatz gelangen. Daher rücken nun die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eines Arbeitsausfalls in den Fokus.
Ist es dem Arbeitnehmer aufgrund eines ausgefallenen Flugs unmöglich, seine Arbeitsleistung zu erbringen, entfallen Leistungs- und [i]Leistung und Gegenleistung entfallenGegenleistungspflicht. Das bedeutet: Es besteht keine Arbeits-, aber auch keine Entgeltzahlungspflicht. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber zwar unverzüglich mitzuteilen. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber [i]Unverzügliche Mitteilungnach einem verspäteten Heimflug nichts Weiteres regeln. Der Arbeitgeber stellt lediglich die Geha...