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BBK Nr. 13 vom Seite 617

Investitionsabzugsbetrag für privat genutzten Betriebs-Pkw

Hans Walter Schoor

[i]BFH vom 26. 11. 2009 - VIII B 190/09, NWB ZAAAD-34546Den Investitionsabzugsbetrag für einen Betriebs-Pkw geltend machen zu können, der auch privat genutzt wird, ist nicht einfach. Der BFH befasste sich jüngst in einem Aussetzungsfall mit der Frage, ob der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG für den Kauf eines betrieblichen – auch privat genutzten – Pkw zu gewähren ist, wenn der Unternehmer für sein bisheriges Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt [i]Elektronische Arbeitshilfe „Investitionsabzugsbetragsrechner – § 7g EStG”, NWB UAAAC-73205 hat.

I. Sachverhalt und Frage

H bezieht als selbständiger Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Seinen Gewinn ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 EStG). Sein Betriebsvermögen beträgt zum Bilanzstichtag  80.000 €. [i]Anwendung der 1 %-Regelung für das AltfahrzeugZum notwendigen Betriebsvermögen des H gehört 2009 ein Pkw, der sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke genutzt wird. H hat den Kfz-Privatnutzungsanteil 2009 nach der 1 %-Methode ermittelt. Das ergibt einen Privatanteil von 12 % von 50.000 € = 6.000 €.

Unternehmer H macht in einer Anlage zu seinem Jahresabschluss für das Jahr 2009 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Höhe von 40 % von 50.000 € = 20.000 € für die vorgeblich geplante Anscha...

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