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Track 09 | Umsatzsteuer: Verwertung von Unternehmensvermögen des Erblassers durch den Erben
Der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, durch den Erben unterliegt nach einem aktuellen BFH-Urteil der Umsatzsteuer. Der Erbe wird zwar selbst nicht Unternehmer, tritt aber als Rechtsnachfolger in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse des Erblassers ein.
Beginnen wir unseren Überblick zu praxisrelevanten Entscheidungen mit einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer. Der BFH hat entschieden: Verkauft ein Erbe Wirtschaftsgüter, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, unterliegt dieser Vorgang der Umsatzsteuer.
Im Streitfall war ein Rechtsanwalt gestorben. Der Anwalt war Gesellschafter einer Sozietät gewesen. Diese wurde als GbR betrieben, also als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nach dem Tod des Rechtsanwalts veräußerte der Erbe einen Pkw, der zum Unternehmensvermögen des Anwalts gehörte. Das Fahrzeug hatte der Anwalt umsatzsteuerpflichtig an die Sozietät vermietet. Beim Kauf hatte er daher einen Vorsteuerabzug beansprucht. Die Sozietät hatte den Wagen dem Rechtsanwalt zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen. Eine in der Praxis gä...