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Umsatzsteuer | Finanzielle Eingliederung einer GmbH
Verfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist nach dem die GmbH nicht finanziell in die Personengesellschaft eingegliedert (Änderung der Rechtsprechung).
Diese Rechtsprechungsänderung führt zu einer umsatzsteuerrechtlich überzeugenden Gleichbehandlung von Schwester-Kapital- und Personengesellschaften. Gehören die eine Stimmenmehrheit vermittelnden Anteile mehreren Gesellschaftern, fehlt es an der für eine umsatzsteuerliche Organschaft unerlässlichen finanziellen Eingliederung. Die ertragsteuerliche Sonderbetriebsvermögenszuordnung der Anteile an der Kapitalgesellschaft bei der Schwester-Personengesellschaft hält der BFH nicht mehr für umsatzsteuerrelevant. Offen bleibt, ob die fina...