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Einkommensteuer | Kindergeld für im Ausland studierende Kinder
Hängt die Kindergeldberechtigung davon ab, dass das im Ausland studierende Kind seinen inländischen Wohnsitz beibehalten hat, und ist dafür die Dauer seiner Aufenthalte im inländischen Elternhaus von Bedeutung, kommt es nach dem nur auf die Unterbrechungen des Auslandsaufenthalts an. Die Dauer der Inlandsaufenthalte vor dem Beginn oder nach dem Ende des Studiums bleibt dabei außer Betracht.
Wenn es sich – was bei einem USA-Studium des Kindes naheliegt – um wohlhabende Eltern handeln sollte, die einen Kinderfreibetrag beanspruchen können, dann wäre ihnen das Kindergeld bei der Veranlagung wieder hinzuzurechnen (§ 31 Satz 4 EStG). Der Kinderfreibetrag – und hierauf wird in dem Urteil ausdrücklich hingewiesen – ist aber nicht von der unbeschränkten Steuerpflicht des Kindes ...