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Einkommensteuer | Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Nach § 33a Abs. 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu einem Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Seit dem sind auch die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesetzlich unterhaltsberechtigt. Die Finanzverwaltung hat die dazu ergangene Anweisung aus 2003 überarbeitet und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des BFH mit Schreiben v. allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung solcher Aufwendungen herausgegeben. Auf folgende Ergänzungen ist hinzuweisen: (1) Auch Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft (lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft) gehören seit zu den gleichgestellten Personen...BStBl 2009 II S. 363BStBl 2010 II S. 343