Ist die durch
§ 8 Abs. 2
GrEStG angeordnete Heranziehung der gesondert
festgestellten Grundstückswerte nach
§§ 138 ff.
BewG als Bemessungsgrundlage der
Grunderwerbsteuer wegen Verstoßes
gegen
Art. 3 Abs. 1 GG
verfassungswidrig? - Hält
§ 11 Abs. 1
GrEStG einer am Gleichheitssatz orientierten
verfassungsrechtlichen Prüfung stand?
Das Verfahren II R 23/10 ist durch Beschluss vom bis zur
Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 13/11
ausgesetzt.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.