Insolvenzverfahren: Aufrechnung mit auf nicht pfändbares Arbeitseinkommen zurückzuführenden Lohnsteuererstattungsanspruch,
Wirksamkeit eines an den Insolvenzverwalter nur als Zustellvertreter bekanntgegebenen Einkommensteuerbescheids
Leitsatz
Ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeter Lohnsteuererstattungsanspruch, der auf nicht pfändbaren Arbeitslohn
i.S. des § 850 ZPO beruht, teilt nicht das --die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse ausschließende-- Schicksal des insolvenzfreien
Arbeitslohns. Eine Aufrechnung mit dem als Masseforderung anzusehenden Erstattungsanspruch verstößt gegen § 96 InsO.
Die Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen auf die bloße Erklärung
von nichtselbständigen Einkünften ergehenden Einkommensteuerbescheids erfordert eine Adressierung an den Insolvenzverwalter.
Der an den Insolvenzschuldner adressierte und dem Insolvenzverwalter lediglich als Zustellvertreter bekanntgegebene Einkommensteuerbescheid
ist unwirksam.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAD-44883
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 02.07.2009 - 4 K 2047/07
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