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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1922/09 Z,EU

Gesetze: ZK Art. 220 Abs. 1 KN Unterpos. 8525 8030 KN Unterpos. 8525 8091

Einreihung digitaler Fotoapparate mit Videofunktion – Abgrenzung von Videokameraaufnahmegerät

Leitsatz

Digitale Fotoapparate mit Videofunktion sind nach ihrer kennzeichnenden Haupttätigkeit in die Unterposition 8525 8030 KN und nicht in die für Videokameraaufnahmegeräte einschlägige Unterposition 8525 8091 KN einzureihen, wenn ihre technischen Eigenschaften im Hinblick auf die Videofunktion (Länge der Videosequenz, optische Zoomfunktion) zu stark begrenzt sind.

Fundstelle(n):
YAAAD-44878

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.12.2009 - 4 K 1922/09 Z,EU

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