Rückforderung überzahlten Kindergeldes für ein erwachsenes behindertes Kind vom Kindergeldberechtigten bei fehlender Bekanntgabe
der Aufhebung einer teilweisen Abzweigung und Zahlung auf das Konto des Kindes
Leitsatz
1. Wird das Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind in Folge der Anweisung der Kindergeldberechtigten auf das Konto
des Kindes – zwischenzeitlich aufgrund Abzweigung an den Landkreis nicht in voller Höhe – überwiesen, ist die Kindergeldberechtigte
nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Folge der Überschreitung des Grenzbetrags i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG als zur
Rückzahlung des überzahlten Kindergeldes verpflichtete Leistungsempfängerin anzusehen. Dem steht weder die fehlende Kenntnis
der Kindergeldberechtigten von der Aufhebung des Abzweigungsbescheides, von den den Grenzbetrag überschreitenden Kindeseinkünften
noch die Auszahlung auf das Konto des Kindes entgegen.
2. Ein Abzweigungsbescheid wirkt gegenüber dem Inhaltsadressaten ebenso wie die Aufhebung der Abzweigung auch ohne Bekanntgabe
der jeweiligen Verwaltungsakte an den Kindergeldberechtigten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1800 Nr. 21 FAAAD-44867
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 09.03.2010 - 4 K 1254/08
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