Zum unentgeltlichen Übergang eines Betriebes (Hofübertragung) in das Betriebsvermögen des vorhandenen landwirtschaftlichen
Betriebes
Leitsatz
Der unentgeltliche Übergang eines Betriebes (Hofübertragung) in das Betriebsvermögen des vorhandenen landwirtschaftlichen
Betriebes führt beim Betriebsübernehmer nicht zu Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 4 a EStG (Anschluss an
Tz. 10 a, BStBl I 2005, S. 1019).
Bei dem Übergang eines Betriebes erfolgt anders als bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen
in ein anderes Betriebsvermögen keine „Entnahme” aus dem Betrieb, sondern eine Übertragung des gesamten Betriebes. Dies stellt
beim Rechtsnachfolger keine Einlage dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAD-44855
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.03.2009 - 17 K 3718/07 F
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