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Zinsabzugsbeschränkung in den USA
Sinnvolle Begrenzung des Gewinnabflusses durch Gesellschafterdarlehen in das Ausland
Die Zinsabzugsbeschränkung in den USA trat bereits 1989 in Kraft. 1993 wurde sie u. a. durch die Einbeziehung von sog. Altdarlehen deutlich verschärft. Die Regelung bezieht sich auf Körperschaften, die in den USA steuerpflichtig sind und das Fremdkapital von nicht in den USA steuerpflichtigen oder steuerbefreiten nahestehenden Personen erhalten. Reine Inlandssachverhalte, bei denen Kapitalgeber und Kapitalnehmer in den USA voll steuerpflichtig sind, sind somit von der Regelung nicht betroffen und es besteht keine Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen, da keine Gefahr zur Verlagerung des Steuersubstrats besteht. Die Prüfung zur Abzugsfähigkeit erfolgt in mehreren Stufen. Zuerst wird überprüft, ob es sich bei dem zur Verfügung gestellten Kapital um Eigen- oder Fremdkapital nach Sec. 385 United States Internal Revenue Code (IRC) handelt. Falls es zu einer Qualifizierung als Fremdkapital kommt, wird überprüft, ob der vereinbarte Zins dem Drittvergleich standhält. Die amerikanische Zinsabzugsbeschränkung (sog. earnings-stripping-rules) ist somit gem. Sec. 163 (j) IRC nur auf marktübliche Zinszahlungen an nahestehende Personen, die n...