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OECD-Beispielsrechnung für Kapitalanpassungen
Anpassungsrechnungen bei der Verrechnungspreisanalyse
Zur Beurteilung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen wird im deutschen Steuerrecht sowie in der internationalen Praxis der DBA (§ 1 AStG, Art. 9 OECD-MA) das Fremdvergleichsprinzip angewandt. Um die Vergleichbarkeit zwischen dem zu untersuchenden Unternehmen und den Vergleichsunternehmen zu erhöhen, können Anpassungsrechnungen durchgeführt werden. Im Zuge der zurzeit laufenden Überarbeitung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien hat die OECD im September 2009 eine Beispielsrechnung zur Anpassung von Unterschieden im Net Working Capital veröffentlicht (Proposed revision of chapters I–III of the transfer pricing guidelines, Appendix III). Im Folgenden wird diese Beispielsrechnung vorgestellt und kritisch diskutiert.
I. Einleitung
[i]Durchführung von Anpassungsrechnungen zur Verbesserung der VergleichbarkeitDie Durchführung eines Fremdvergleichs basiert auf der Annahme, dass bei Geschäften zwischen unabhängigen Unternehmen deren Vergütung von den jeweils übernommenen Funktionen und Risiken bestimmt wird (Anm. 1.20 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Wird im Rahmen eines Fremdvergleichs die Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen mittels der transaktionsbezogenen Nettomargenmethode (TNMM) verprobt, folgt man der Annahme, dass das zu untersuchend...