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NWB BB 7/2010 S. 201

Jahresabschluss: Erleichterungen für kleine Unternehmen

Das EU-Parlament hat am 10. 3. 2010 mit der Änderung der Richtlinie 78/660/EWG beschlossen, dass kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu 1 Mio € und einer Bilanzsumme von maximal 500.000 € keine Bilanz mehr aufstellen müssen. Es genügt, wenn lediglich zwei von drei Kriterien erfüllt sind. Außerdem besteht für diese Betriebe keine Pflicht mehr, ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister zu veröffentlichen.

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