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NWB BB 7/2010 S. 204

Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV)

Am trat die DL-InfoV in Kraft. Nach dieser Regelung müssen Dienstleister (mit einigen Ausnahmen), also insbesondere auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, im Rahmen ihrer Beratertätigkeit gegenüber ihren Mandanten bestimmte Informationspflichten erfüllen. Die DL-InfoV unterscheidet zwischen Informationen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen und Informationen, die bereitzuhalten sind. Zu den stets bereit zu haltenden Informationen zählen vor allem

  • Impressum,

  • Angaben zur Berufshaftpflicht sowie

  • Angaben zu den AGB.

Zu den auf Anfrage mitzuteilenden Informationen gehören

  • berufsrechtliche Angaben,

  • Angaben zu den ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten,

  • Angaben zu den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften sowie

  • Transpa...

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