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Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV)
Am trat die DL-InfoV in Kraft. Nach dieser Regelung müssen Dienstleister (mit einigen Ausnahmen), also insbesondere auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, im Rahmen ihrer Beratertätigkeit gegenüber ihren Mandanten bestimmte Informationspflichten erfüllen. Die DL-InfoV unterscheidet zwischen Informationen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen und Informationen, die bereitzuhalten sind. Zu den stets bereit zu haltenden Informationen zählen vor allem
Impressum,
Angaben zur Berufshaftpflicht sowie
Angaben zu den AGB.
Zu den auf Anfrage mitzuteilenden Informationen gehören
berufsrechtliche Angaben,
Angaben zu den ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten,
Angaben zu den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften sowie
Transpa...