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Private Internet-Nutzung nicht immer ein Kündigungsgrund
Die private Nutzung des Internets rechtfertigt auch dann nicht immer eine Kündigung, wenn es eine schriftliche Vereinbarung hierzu mit den Beschäftigten gibt. Das hat das entschieden. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es zu einer „erheblichen Beeinträchtigung” der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist. Im konkreten Fall hatte der Kläger lediglich den Kontostand bei seiner Bank abgefragt.
Das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz können Sie online unter http://dejure.org/ kostenlos im Volltext lesen.